A. Ausrichtung auf Versorgung aus regenerativen und energieeffizienten Quellen
Die strategische Ausrichtung der Stadtwerke Norderstedt in Bezug auf die Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist im Energiehandbuch für die Stadt Norderstedt dargestellt. Die Stadtwerke sind ein lokaler Energieversorger, der die Energie zum einen selbst herstellt und zum anderen an den Energiehandelsplätzen einkauft.
Bei der Photovoltaik sind die Stadtwerke Vorreiter unter anderem durch die schon mehr als 15 Jahre betriebene Photovoltaikanlage am Arriba Erlebnisbad.
Die tiefengeothermische Nutzung von Erdwärme hat sich aufgrund der geologischen Daten als unwirtschaftlich herausgestellt. Die Nutzung von oberflächennaher Geothermie für die Gebäudebeheizung muss von den Privatinvestoren so vorgenommen werden, dass unsere in Norderstedt befindliche Wasserversorgung keine Gefahr nimmt, das heißt Bohrungen sind nur durch Fachfirmen durchzuführen, die für die Wasserversorgung notwendigen Deckungsschichten beim Durchbohren sicher abdichten.
Norderstedt ist kein Windvorranggebiet und wegen der Nähe zum Flughafen sind hier keine Gebiete für Windräder ausgewiesen.
Für die Nutzung von Wasserkraft sind entweder Flüsse für Laufwasserkraftwerke nötig oder ein Höhenunterschied, so dass zum Beispiel mit Windstrom Wasser in ein höher gelegenes Reservoir gepumpt und bei Spitzenbedarf wieder zugeführt werden kann. Dafür gibt es in Norderstedt, im Gegensatz zu Norwegen, nicht die erforderlichen geodätischen Höhenunterschiede. Norwegische Wasserkraft wird im Rahmen des europäischen Verbundstromnetzes schon heute genutzt. Allerdings ist die Übertragungskapazität durch die Koppelstellen begrenzt.
Norderstedt setzte von jeher auf eine eigene dezentrale Energieversorgung und hat dies mit dem Aufbau des damals bundesweit größten Blockheizkraftwerks in Norderstedt-Mitte unter Beweis gestellt. Mittlerweile wird das Fernwärmenetz ausgebaut und die umweltschonende, hocheffiziente Energie- und Wärmeversorgung durch Blockheizkraftwerke weiter forciert. Damit soll die Energieeffizienz und CO2-arme eigene dezentrale Energieerzeugung weiter gesteigert werden.
B. Preisgestaltung der Stadtwerke, kommunaler Querverbund
Die Energieversorgung ist in besonderem Maße eine notwendige Infrastrukturleistung für unsere Gesellschaft und Wirtschaft. Der Staat beziehungsweise der Bundesgesetzgeber hat die besondere Bedeutung der Energieversorgung gewürdigt, indem er mit dem sehr umfassenden Energiewirtschaftsgesetz klare Rahmenbedingungen für die Erbringung dieser Leistung setzt. Innerhalb dieses Rahmens wird unterschieden zwischen dem Betrieb von Strom- und Gasnetzen einerseits und der Strom- und Gaslieferung sowie der Bereitstellung von Messeinrichtungen andererseits.
Der Netzbetrieb wird durch die Bundesnetzagentur beaufsichtigt. Diese kontrolliert auch die Preise, die Energieversorgungsunternehmen für die Nutzung ihrer Netze verlangen dürfen. Das ist deshalb so organisiert, weil Netze „natürliche Monopole“ sind und ein Kunde seinen Netzbetreiber nicht wechseln kann. Die Dienstleistungen der Strom- und Gaslieferung und des Messstellenbetriebes werden hingegen im Wettbewerb auf dem Markt angeboten und die Kunden und Kundinnen können ihren Anbieter frei wählen. Ob ein Energieversorgungsunternehmen sich wirtschaftlich behaupten kann, hängt also davon ab, ob es zum einen so kosteneffizient arbeitet, dass die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Erlöse noch zu einer angemessenen Belohnung für die Investition in Strom- und Gasnetze führt. Zum anderen muss es seine Dienstleistungen zu marktgerechten Konditionen erstellen und anbieten, ansonsten droht der Kundenverlust. Darin unterscheiden sich private nicht von kommunal geführten Energieversorgungsunternehmen.
Die Stadtwerke Norderstedt als zu hundert Prozent im Eigentum der Stadt Norderstedt geführter Energiedienstleister sind sogar gesetzlich nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein verpflichtet, Preise für ihre Leistungen aufzurufen, die eine angemessene Verzinsung des von der Stadt investierten Kapitals gewährleisten. Der Vorteil eines in kommunaler Hand geführten Energieversorgungsunternehmens liegt weniger in der Preisgestaltung als vielmehr in der Qualität der Leistungen. Durch kommunale Kontrolle und strategische Weichenstellung werden Aspekte wie Versorgungssicherheit, ökologische Maßstäbe und soziale Ausgewogenheit stärker zur Leitlinie des betrieblichen Handelns als bei privaten, gegebenenfalls börsennotierten Unternehmen, bei denen der Focus mehr auf Gewinnmaximierung als auf nachhaltige Konsolidierung gerichtet ist.
Eine Finanzierung von sachfremden (defizitären) kommunalen Aufgaben durch unangemessene Energiepreisgestaltungen ist bei einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen schon deshalb nicht möglich, weil zum Einen die Bundesnetzagentur derartige Kosten nicht für die Gestaltung der Netzpreise anerkennen würde und zum Anderen der Markt im Wettbewerb zu privaten reinen Spartenanbietern eine überhöhte Preisgestaltung bestrafen würde.
Was aber möglich ist, und darin liegt ein weiterer Vorteil eines kommunalen Versorgungsunternehmens, ist die Zusammenfassung der Energieversorgung mit weiteren wirtschaftlichen Betätigungsfeldern der Stadt. Beispiele sind der Betrieb
- der Wasserversorgung in Norderstedt,
- des Erlebnisbades und
- des Strandbades (im Stadtpark) ARRIBA,
- der U1 von Garstedt bis Norderstedt-Mitte sowie der
- A2 von Norderstedt-Mitte bis Ulzburg-Süd,
- die Realisierung von Gebäude- und Anlagenmanagementdienstleistungen auch für Bestände der städtischen Kernverwaltung und vieles mehr.
Die Vorteile liegen in der gemeinsamen Auslastung einer wirtschaftlich orientierten Führung aber auch in Steuerersparnissen bei der Kapitalertragsteuer sowie der Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Die gewählte Stadtvertretung entscheidet, welche Aktivitäten in einem kommunalen Versorgungsunternehmen zusammengefasst werden, um die vorgenannten Vorteile für die Stadt zu erzeugen. Nach dem Prinzip der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein sollen möglichst die wirtschaftlichen Aufgaben, wenn in der Form des Eigenbetriebs, dann in einem einheitlichen Eigenbetrieb organisiert werden.