Zunächst muss zu Verbesserungsvorschlägen im ÖPNV folgendes verdeutlicht werden: Die Bestellung und Bereitstellung gemeinwirtschaftlicher Verkehre im Kreis Segeberg kann nach Maßgabe des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein nur durch den Kreis erfolgen, da diese Aufgabe in die alleinige Zuständigkeit der Kreise übertragen ist.
Über dieses ausschließlich vom Kreis Segeberg (unter anderem auch für die Stadt Norderstedt) finanzierte Grundversorgungs-Angebot hinaus bestellt die Stadt Norderstedt seit 1997 zahlreiche zusätzliche Betriebsleistungen, um das öffentliche Bus- und Bahn-Angebot in Norderstedt noch sehr viel attraktiver zu gestalten.
Schwerpunktmäßig werden kontinuierlich zusätzliche Angebotsausweitungen, vornehmlich als Taktverdichtungen und Betriebsverlängerungen, vorgenommen. Die Einführung der Busverbindung von Pinneberg über Bönningstedt nach Norderstedt (ZOB-Garstedt) gehört ebenfalls zu den Verbesserungsmaßnahmen im Bus-ÖPNV.
Daneben investiert die Stadt Norderstedt in Taktverbesserungen auf der AKN-Strecke und auf der U-Bahnlinie „U1“ (zum Beispiel Aufrechterhaltung des 10-Minuten-Takts auch in den Schwachlastzeiten).
Insbesondere für das – zusätzlich von der Stadt Norderstedt bestellte und über das Bus-Grundversorgungsangebot des Kreises hinausgehende – Leistungsspektrum wurde eine vertragliche Regelung zwischen Kreis und Stadt abgeschlossen. Der Defizitausgleich für alle Zusatzmaßnahmen im Bus-und Bahn-ÖPNV beträgt zurzeit etwa 950.000 € im Jahr.
Der Kreis Segeberg finanziert jährlich für das Bus-ÖPNV-Grundversorgungsangebot ein bestehendes Defizit. Diese Kreisausgaben sind indirekt von der Stadt Norderstedt über die Kreisumlage anteilig zu erstatten. Die Fahrpreiseinnahmen sind hierbei ebenfalls bereits berücksichtigt.
Damit zahlt die Stadt Norderstedt im Jahr zurzeit über 3 Millionen € für das bestehende BUS-ÖPNV-Angebot für die Norderstedter Bürgerinnen und Bürger.
Die Kosten für den gesamten ÖPNV werden durch Fahrpreiseinnahmen nur zur Hälfte refinanziert. Damit besteht bereits heute eine Bezuschussung der Fahrpreise (für alle Nutzer/ innen des Angebotes im Großbereich des HVV) in Höhe von etwa 50 %, die sich alle Partner (dazu gehört auch die Stadt Hamburg) teilen müssen.
Jede neue Bus-Direktverbindung, die zusätzlich eingeführt wird, muss mit erheblichen weiteren Zusatzkosten refinanziert werden. Diese Finanzmittel sind bisher nicht im Haushaltsplan der Stadt Norderstedt vorgesehen und müssten zusätzlich eingestellt werden.
Ungeachtet dessen wurde eine Bus-Direktverbindung zwischen Norderstedt (U1/AKN) und dem Flughafen Hamburg (S1) bereits geprüft und als nicht realisierbare unwirtschaftliche Maßnahme vom Hamburger Verkehrsverbund (HVV) abgelehnt.
Zur Begründung kann hierzu ausgeführt werden, dass sich heute an allen Haltestellen in Norderstedt täglich etwa 17.000 Fahrgäste befinden, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Im gesamten HVV-Bedienungsgebiet werden kontinuierlich Befragungen und Fahrgasterhebungen durchgeführt, die unter anderem genauen Aufschluss über Herkunfts- und Zielorte bringen. Aus diesen Analysedaten ist zum Beispiel hervorgegangen, dass 35 Fahrgäste aus Norderstedt täglich ihr Ziel am Flughafen-Hamburg haben.
Der Flughafen Hamburg kann heute aus Norderstedt kommend bereits mit relativ direkten Bus- und Bahnlinienführungen erreicht werden.
Die Einführung einer Bus-Direktverbindung zwischen Norderstedt und dem Flughafen Hamburg müsste als grenzüberschreitende Maßnahme von beiden Kommunen finanziert werden. Es wäre (von dem Hintergrund der oben genannten Bedarfe) mit einem Defizitausgleich von rund 200.000 € im Jahr für die Stadt Norderstedt zu rechnen. Eine entsprechende Summe müsste auch von der Stadt Hamburg aufgebracht werden.
Diese Maßnahme ist aufgrund des zu geringen Kosten-Nutzen-Effektes nicht empfehlenswert und wurde deshalb bereits von den politischen Entscheidungsträgern der Städte Hamburg und Norderstedt nicht zur Umsetzung beschlossen.
Die weiteren vorgeschlagenen „Querverbindungen existieren teilweise bereits:
Zur „S-Poppenbüttel“ besteht mit der Buslinie 178 schon sehr lange eine Direktverbindung ab „U-Garstedt“. Seit Juni 2015 gibt es dieses Angebot nunmehr auch ganztägig; die frühe Hauptverkehrszeit wird seither ebenfalls angefahren. Zwar pendelt diese Linie nur im 40-Minunten-Takt, ab Glashütte (erreichbar auch mit der „278“ und „493“) gelangt der Fahrgast jedoch im 20-Minunten-Takt nach Poppenbüttel. Insgesamt stellt dieses ein attraktives und der Nachfrage angemessenes Angebot dar.
Neu ist seit Juni 2015 auch die Direktverbindung der Buslinie 191 zwischen „U-Garstedt“ und „U-Niendorf Markt“ (somit sogar noch deutlich attraktiver als „U-Niendorf Nord“). Damit wurde der Vorschlag des Bürgers bereits umgesetzt.
Die Relation „Norderstedt – Ahrensburg“ spielt aufgrund der vorliegenden Fahrgast-Nachfragen bisher nur eine sehr untergeordnete Rolle. Dennoch wäre natürlich auch eine solche Direktverbindung denkbar. Dagegen spricht aber, dass die heutige Fahrzeit mit dem ÖPNV nicht (wie im Bürgervorschlag angegeben) 1,5 Stunden beträgt. Übrigens nicht einmal dann, wenn der Fahrgast ohne Umstieg in der U1 bleibt (Garstedt – Ahrensburg Ost = 72 Minuten). Nimmt der Fahrgast Umstiege in Kauf, sinkt die Fahrzeit auf 57 bis 62 Minuten (z.B. U1+S1+M24+S1 oder U1+M24+U1 oder 178+M24+U1). Eine Anfrage per Routenplaner ergibt für die gleiche Strecke eine Auto-Fahrzeit von 41 bis 45 Minuten (nicht 30 Minuten, wie in der Bürger-Anfrage dargestellt). Schneller könnte ein Linienbus keinesfalls verkehren. Auf dieser langen Strecke sind die bestehenden Umsteigeverbindungen durchaus konkurrenzfähig. Eine Bus-Direktverbindung böte keine entscheidenden Zeitvorteile und würde ein zusätzliches Finanzdefizit in Höhe von geschätzt 450.000 € im Jahr verursachen (welche die Städte Norderstedt und Ahrensburg finanzieren müssten).
Nach allem werden die vorgeschlagenen zusätzlichen Querverbindungseinrichtungen (gegenüber dem Status-Quo-Netz) aus den oben genannten Gründen von der Verwaltung nicht zur Umsetzung empfohlen.