Zunächst kann innerhalb der hauptamtlichen Verwaltung nicht nachvollzogen werden, welchen Zusammenhang diese subjektive Meinung / These mit dem Bürgerhaushalt hat.
Gleichwohl muss klargestellt werden, dass die Verkehrsplanung gleichberechtigt (zusammen mit der Grünplanung und der Stadtplanung) im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (gem. gültigem Verwaltungsgliederungsplan) angesiedelt ist. Demzufolge wird bei jeder Planung (z. B. Ansiedlung von Gewerbe- und Neubaugebieten) die „Straßen, Wege- und Verkehrsplanung“ stets in den Planungsprozess eingebunden.
Konkret auf die Entwicklung des neuen Baugebietes im „Garstedter Dreieck“ ist zu sagen, dass hierfür seinerzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wurde, in dem eine umfangreiche und auch rechtlich vorgeschriebene Abstimmung aller Fachbereiche, wie Stadtplanung, Verkehrsplanung, Betriebsamt, Nachhaltiges Norderstedt, Ordnungsamt sowie Natur und Landschaft erfolgte. Parallel dazu wurden die zuständigen politischen Gremien der Stadt Norderstedt (Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr und Stadtvertretung) und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls an dem Prozess formal beteiligt. Weiterhin wurden die Bürger (in Form von öffentlichen Veranstaltungen und Planauslegungen) eingebunden.
In derartigen Baurechtsverfahren wird somit die Öffentlichkeit ebenso angehört wie die zuvor genannten Einrichtungen.
Verkehrs- und Lärmprognosen gehören dabei standardmäßig zu den verschiedenen gutachterlichen Prüfungen, die eine Basis für das B-Plan-Verfahren und die dazugehörigen Meinungsbildungsprozesse darstellen.
Die endgültige Entscheidung über die daraus folgende zukünftige Verkehrsraumgestaltung und die baulichen Ausnutzungen treffen die politischen Entscheidungsträger der Stadt Norderstedt.
Für den Bereich „Garstedter Dreieck“ wurde z. B. entschieden, dass weder Planungen für eine verkehrliche Ortsumgehung des Stadtteils Garstedt noch ein Ausbau des Friedrichsgaber Weges erfolgen sollen. Somit hat der demokratische Entscheidungsprozess in diesem Falle eine Mehrheit gebildet, die sich einen behutsamen Eingriff in die Natur wünscht und auf Verkehrssteigerungen nicht mit Straßenausbau reagieren will.
Im Zuge einer neuen Wohnansiedlung beteiligen sich in der Regel Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen an diese Planung. Deshalb wird als Ergebnis von der gesamten Stadtverwaltung stets ein Kompromiss und nicht nur die Erfüllung der Ansprüche einer Nutzergruppe oder des einzelnen Planungsansatzes als Lösung gewählt.
Daher gibt es eine Gewissheit darüber, dass im Zuge von B-Plan-Verfahren keine o. g. Einzelmeinung umgesetzt wird, sondern die Entscheidung getroffen wird, nachdem eine breite Interessenlage gehört und einbezogen wurde.
Abschließend ist zusammenzufassen, dass dieser Vorschlag nicht umgesetzt werden kann. Der Vorschlag wird zur Kenntnis genommen.